Neuanmeldung
Ab 24.04.2023 sind keine Neuanmeldungen mehr möglich.
Ab 24.04.2023 registrieren wir keine Neukunden mehr.
Es besteht derzeit keine Möglichkeit, sich online oder vor Ort NEU anzumelden.
Sobald sich dies ändert, veröffentichen wir eine Information auf unserer Website.
Eine Warteliste führen wir nicht.
Dies gilt bis mindestens 31.07.2023.
Wer kann sich anmelden?
Sozial und wirtschaftlich benachteiligte Menschen aus Langen, Dreieich, Egelsbach und Erzhausen für sich und die in der Hausgemeinschaft lebenden Angehörige (Ehe-/Lebenspartner und Kinder).
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
- Ausweis-Papiere aller Familienmitglieder
- Amtlicher Nachweis der Bedürftigkeit (ALG-II-Bescheid, Nachweis vom Sozialamt, Rentenbescheid – bei Partnern beide Rentenbescheide, AsylbLG)
- Meldebescheinigung des Wohnortes
Welche Daten werden gespeichert?
- Art, Aussteller und Gültigkeitsdauer des Bedürftigkeitsnachweises
- Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse, Nationalität aller Familienmitglieder
- Anzahl der erwachsenen und minderjährigen Familienangehörigen
Tafel-Ausweis und Kunden-Nummer
Mit der Registrierung erhält jeder Neukunde einen Tafel-Ausweis mit der Anzahl der Personen pro Haushalt. Dieser ist am jeweiligen Ausgabetag mitzubringen. Der Verlust des Ausweises muss bei der Anmeldung gemeldet werden. Für die Erstellung eines Ersatz-Ausweises sind 4,00 Euro zu zahlen.
Die Zuteilung der Wartenummer am Tag der Lebensmittelausgabe erfolgt jedes Mal aufs Neue im Losverfahren, um Fairness zu gewähren.
Sperre für die Ausgabe
Der Vorstand der Langener Tafel kann aufgrund von Vorkommnissen eine Sperre für bis zu 4 Ausgabetage aussprechen, in besonderen Fällen auch den kompletten Ausschluss.